Therapiebereich

Parenterale Ernährung
Allgemeine Hinweise
Verhaltensregeln bei auftretenden Problemen
Wenn bei der Versorgung von Betroffenen mit parenteralen Infusionslösungen eines der nachfolgenden Symptome während oder nach der Infusion auftreten, ist die Infusion sofort zu unterbrechen und der Hausarzt bzw. Notarzt unverzüglich zu verständigen, um Risiken und Komplikationen vorzubeugen:
- Schüttelfrost/ Schweißausbrüche
- Übelkeit, Erbrechen, Krämpfe, Kopfschmerzen
- plötzlich auftretende Schwellungen und/ oder Schmerzen
- Schwellung, Rötung und Schmerzen an der Katheteraustrittstelle oder im Bereich der Portkammer bzw. Punktionsstelle
- Blut im Katheteter oder Überleitungssystem (Infusion läuft nicht mehr)
- Einseitige Anschwellung von Hals und Arm auf der kathetertragenden Körperseite
- Atemnot, Herz- und Kreislaufprobleme
- Erhöhte Körpertemperatur (Fieber ab 39°)
- Bewusstseinsstörungen
- Hautveränderungen (allergische Reaktionen)
Die Notfallregelung Hausarzt/ Notarzt/ Pflegedienst/ Homecare – Unternehmen muss eindeutig und unmissverständlich geregelt sein.
Hinweise zu Transport und Lagerung von Infusionslösungen und Medikamenten
- trocken, nicht über 25°C lagern
- nicht einfrieren
- bis zum Gebrauch im Umkarton belassen
- Infusionslösungen, die individuell zubereitet werden (Apotheke/Mischzentrum) sowie Medikamente sind im Kühlschrank bei + 4°C zu lagern.
- Mehrkammerbeutel: Defekte Schweißnähte, Infusionslösungen bereits vermischt, Produkt verwerfen!
- Trübe, nicht klare Infusionslösungen, Produkt verwerfen!
- Haltbarkeitsdatum beachten
Eine ordnungsgemäße Lagerung der Infusionslösungen und Medikamente muss gewährleistet sein, um hierdurch entstehende Schäden auszuschließen.
Verpackungen
Öffnen Sie Verpackungen auf sterile Art und Weise, indem Sie diese an der vorgesehenen Stelle öffnen, den Inhalt nicht berühren und so lange in der Verpackung belassen, bis Sie diesen benötigen. Desinfizieren Sie zu gegebener Zeit dann Ihre Hände und entnehmen Sie den Inhalt.
Infusions-Mehrkammerbeutel / Mischbeutel
Achten Sie bei der Herstellung von Mischbeuteln stets darauf, dass die Kompatibilität der
Einzelkomponenten gewährleistet ist (Auskunft durch den Apotheker oder den Hersteller der
Infusionslösung). Geben Sie die Fettemulsion immer als letztes zu, um die Verträglichkeit der
anderen Komponenten möglichst lange zu überprüfen.
Beachten Sie die genauen Hinweise des Herstellers zur Aktivierung eines Mehrkammerbeutels.
Vor Zubereitung der Mehrkammerbeutel müssen die Aminosäure- und die Glukoselösung klar
sein!
Ausflockungen
Sollte es zu Ausflockungen im Infusionsbeutel kommen, ist das Produkt zu verwerfen.
Einspritzung von Zusätzen
Beachten Sie die genauen Hinweise zu den Mischverhältnissen laut Herstellerangabe.
Infusionspumpen
Der Einsatz von Infusionspumpen gewährleistet eine kontrollierte, gut steuerbare Flüssigkeits- zufuhr pro Zeiteinheit. Dies trägt zu einer guten Verträglichkeit der intravenös zugeführten Nährlösungen bei. Beachten Sie dabei stets die vom Arzt verordnete Dosierung.
Port – System
Verwenden Sie bitte nur Nadeln mit „Huber-Schliff“. Die Nadel sollte spätestens nach 8 Tagen oder nach Herstellerangaben gewechselt werden. Bitte beobachten Sie in diesem Zeitraum die Punktionsstelle und kontrollieren Sie die Lage der Nadel. Verwenden Sie keine Spritzen mit einem Füllvolumen geringer als 10 ml (Gefahr des Überdrucks im Port – System). Zur Vermeidung von Inkompatibilitäten sollte zwischen zwei unterschiedlichen Injektdaten mit 10 ml isotonischer Kochsalzlösung gespült werden. Beim Auftreten eines Widerstandes ist die Injektion sofort zu unterbrechen. Nie mit hohem Druck arbeiten. Widerstände können auf eine Fehllage der Nadel oder einen thrombotischen Verschluss hinweisen.
Hygienevorschriften beachten
- Keimfrei arbeiten
- Fenster und Türen schließen
- Haustiere während der Zubereitung aussperren
- Uhr, Schmuck u. ä. ablegen
- lange Ärmel hochkrempeln
- Hände und Unterarme gründlich waschen und anschließend desinfizieren
Einwirkzeit beachten - Flächendesinfektion des Arbeitsplatzes
Dokumentation
Dokumentieren Sie stets Ihr Vorgehen. Dokumentieren Sie auch die pflegerische Verrichtung.
Kosten für Arznei-, Verband- und Hilfsmittel
Die Verordnung der parenteralen Ernährung erfolgt durch Ihre/ n Hausärztin/ Hausarzt. Die Kosten für Arznei-, Verband- und Hilfsmittel werden von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen. Sie müssen allerdings eine Zuzahlung leisten.
- Pro verordnete Arzneimittelpackung muss ein Anteil von 10 %, mindestens 5 Euro
höchstens 10 Euro, jedoch nicht mehr als die Kosten des Mittels, zugezahlt werden.
Beachte: Diese Zuzahlungsregelung gilt bei Verbandstoffen pro Zeile! - Die für die Zubereitung und Applikation der parenteralen Ernährung benötigten zum Verbrauch bestimmten Hilfsmittel (z.B. Spritzen, Kanülen, Überleitsysteme) werden vollständig von der Krankenkasse bezahlt. Eine Zuzahlung von 10 %, jedoch insgesamt max. 10 EUR pro Monat, ist zu leisten.
- Für eine Versorgung mit einer Infusionspumpe ist einmalig eine Zuzahlung von 10 EUR zu entrichten.
Folgende Pflegehilfsmittel, die für die Einhaltung aseptischer Arbeitsbedingungen und für die Versorgungssicherheit sinnvoll sind und sich bewährt haben, werden von einigen Kostenträgern nicht erstattet und müssen von den Betroffenen selber bezahlt werden:
- Händedesinfektionsmittel
- Hautdesinfektionsmittel
- Flächendesinfektionsmittel
- Sterile und unsterile Handschuhe
- sterile Arbeitsunterlage
- Mundschutz
- Kanülenabwurf
Im Allgemeinen übernimmt die Pflegekasse (bei Bestehen einer Pflegestufe) die Kosten für diese zum Gebrauch bestimmten Pflegehilfsmittel. Zu beachten ist, dass Pflegehilfsmittel nur als Sachleistung (gem. § 40 SGB XI) durch zugelassene Leistungserbringer abgegeben werden dürfen. Die bisherige Verwaltungspraxis der Kranken- bzw. Pflegekassen, den Versicherten den vorgesehenen Höchstbetrag von 31 EUR als Geldleistung zur Verfügung zu stellen, wird nur noch in Ausnahmefällen mit Begründung von der Aufsichtsbehörde akzeptiert.
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